Blogeintrag vom 26.03.2025
Änderungsabnahme am Fahrzeug: Was ist das und wann ist sie Pflicht?

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Wer an seinem Auto oder Motorrad Veränderungen vornimmt – sei es für mehr Leistung, besseren Sound oder eine sportlichere Optik – muss sich früher oder später mit dem Thema Änderungsabnahme auseinandersetzen. Denn viele Umbauten sind abnahmepflichtig und müssen von einer technischen Prüfstelle offiziell bestätigt werden. In diesem Artikel erfahren Sie im Detail, was eine Änderungsabnahme ist, wann sie notwendig wird, wie der Ablauf aussieht und was passiert, wenn man sie ignoriert.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Änderungsabnahme?
- Wann ist eine Änderungsabnahme notwendig?
- Was passiert bei nicht eingetragener Änderung?
- Welche Änderungen müssen abgenommen werden?
- Welche Unterlagen braucht man für die Änderungsabnahme?
- Ablauf der Änderungsabnahme
- Kosten einer Änderungsabnahme
- Unterschied zur Einzelabnahme und Betriebserlaubnis
- TÜV, DEKRA & Co.: Wo kann man eine Änderungsabnahme machen lassen?
- Fazit
1. Was ist eine Änderungsabnahme?
Eine Änderungsabnahme ist eine technische Prüfung, die vorgenommen wird, wenn Sie an Ihrem Fahrzeug bauliche Veränderungen oder Umbauten vorgenommen haben, die relevant für Sicherheit, Umwelt oder Betriebserlaubnis sind. Sie wird von einer zugelassenen Prüforganisation wie dem TÜV, der DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt.
Ziel dieser Abnahme ist es, zu prüfen, ob die durchgeführten Änderungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs weiterhin gültig bleibt. Erst nach bestandener Änderungsabnahme dürfen bestimmte Umbauten legal im Straßenverkehr genutzt werden.
2. Wann ist eine Änderungsabnahme notwendig?
Eine Änderungsabnahme ist immer dann erforderlich, wenn:
- Bauteile verbaut werden, die nicht serienmäßig sind und keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen.
- Veränderungen vorgenommen werden, die sicherheitsrelevant sind (z. B. Bremsen, Fahrwerk, Felgen, Abgasanlage).
- Eine ABE zwar vorhanden ist, aber eintragungspflichtig ist oder Auflagen erfüllt werden müssen (z. B. bestimmte Reifengrößen nur mit Tieferlegung).
- Es sich um Teile mit einem Teilegutachten handelt.
Wichtig: Selbst wenn ein Bauteil ein Teilegutachten hat, ersetzt das nicht automatisch die Änderungsabnahme. Die Abnahme bestätigt, dass der Einbau korrekt und regelkonform erfolgt ist.
3. Was passiert bei nicht eingetragener Änderung?
Wer umbaut, ohne die Änderung abnehmen zu lassen, riskiert ernsthafte Konsequenzen:
- Erlöschen der Betriebserlaubnis: Das Fahrzeug darf nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.
- Bußgelder und Punkte: Es drohen Geldstrafen und Punkte in Flensburg.
- Versicherungsprobleme: Im Schadensfall kann die Kfz-Versicherung die Zahlung verweigern oder Regress fordern.
- Stilllegung: Bei einer Verkehrskontrolle kann das Fahrzeug stillgelegt werden, bis ein gültiges Gutachten vorliegt.
Daher sollte jede Änderung rechtzeitig und korrekt abgenommen werden – das schützt vor rechtlichen und finanziellen Folgen.
4. Welche Änderungen müssen abgenommen werden?
Typische Beispiele für abnahmepflichtige Änderungen:
- Fahrwerksumbauten (Tieferlegung, Gewindefahrwerke)
- Felgen und Reifen, die nicht serienmäßig oder nicht mit ABE freigegeben sind
- Abgasanlagen und Sportauspuffe
- Lenkräder, Schalensitze, Gurtsysteme
- Leistungssteigerungen (z. B. Chiptuning)
- Karosserieumbauten (z. B. Spoiler, Bodykits)
- Beleuchtungssysteme (z. B. LED-Umbauten)
Die Faustregel lautet: Alles, was sicherheitsrelevant ist oder das Fahrverhalten beeinflusst, muss abgenommen werden.
5. Welche Unterlagen braucht man für die Änderungsabnahme?
Um die Änderungsabnahme durchführen zu lassen, benötigen Sie:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Teilegutachten oder ABE des verbauten Bauteils
- Rechnung oder Nachweis über den fachgerechten Einbau (je nach Prüfer)
- Personalausweis oder Führerschein
Bei mehreren Änderungen ist es hilfreich, alle Unterlagen gebündelt mitzubringen – das spart Zeit und Rückfragen.
6. Ablauf der Änderungsabnahme
Der Ablauf sieht in der Regel so aus:
- Terminvereinbarung bei einer Prüforganisation
- Vorstellung des Fahrzeugs beim Prüfer
- Begutachtung der Änderung(en): Es wird geprüft, ob die Umbauten ordnungsgemäß montiert und verkehrssicher sind.
- Prüfbericht / Änderungsnachweis wird erstellt
- Eintragung in die Fahrzeugpapiere – entweder direkt bei der Zulassungsstelle oder als Vorbereitung dafür
Hinweis: Die Änderungsabnahme allein reicht meist nicht – die Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss separat erfolgen. Erst dann ist alles vollständig rechtsgültig.
7. Kosten einer Änderungsabnahme
Die Kosten variieren je nach Umfang der Änderungen und Prüfaufwand:
- Einzelne Änderung mit Teilegutachten: ca. 40–70 €
- Mehrere Umbauten gleichzeitig: 80–150 €
- Komplexe Umbauten oder Kombinationen: ggf. deutlich mehr
- Eintragung bei der Zulassungsstelle: zusätzliche Gebühren (ca. 10–20 €)
Tipp: Wenn möglich, mehrere Änderungen gleichzeitig abnehmen lassen – das spart Kosten und Termine.
8. Unterschied zur Einzelabnahme und Betriebserlaubnis
Änderungsabnahme (§ 19.3 StVZO) betrifft Änderungen mit Gutachten oder ABE.
Einzelabnahme (§ 21 StVZO) ist erforderlich, wenn:
- Es keine ABE oder kein Teilegutachten gibt
- Importfahrzeuge ohne deutsche Papiere zugelassen werden sollen
- Einzelanfertigungen verbaut wurden
Die Einzelabnahme ist deutlich aufwendiger, teurer und nur bei bestimmten Prüfstellen möglich.
Die Betriebserlaubnis ist die Grundvoraussetzung für das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr. Sie kann durch nicht genehmigte Änderungen erlöschen, was ernste Folgen hat (siehe Punkt 3).
9. TÜV, DEKRA & Co.: Wo kann man eine Änderungsabnahme machen lassen?
In Deutschland sind folgende Organisationen zur Änderungsabnahme berechtigt:
- TÜV (Technischer Überwachungsverein)
- DEKRA
- GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung)
- KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation)
Am besten vorab anrufen und den Umbau kurz schildern – so kann der Prüfer direkt sagen, welche Unterlagen benötigt werden und ob die Änderung grundsätzlich abnahmefähig ist.
10. Fazit
Wer sein Fahrzeug umbaut, sollte nicht nur an Optik oder Leistung denken – sondern auch an die gesetzliche Sicherheit. Die Änderungsabnahme ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben und schützt Fahrzeughalter vor rechtlichen und versicherungstechnischen Problemen. Eine rechtzeitige und fachgerechte Abnahme durch eine Prüforganisation sorgt dafür, dass Sie sorgenfrei und legal unterwegs sind – egal, ob mit neuen Felgen, Sportfahrwerk oder modifizierter Abgasanlage.
Tipp zum Schluss: Wer regelmäßig umbaut, kann sich beim Prüfer seines Vertrauens beraten lassen – oft gibt es Hinweise, was machbar ist und worauf zu achten ist. So spart man sich teure Rückrüstungen und Nachprüfungen.